FAQ
- Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen für unsere Studienprogramme.
Wenn Sie ein internationaler Bewerber sind (und ein Studentenvisum beantragen müssen), empfehlen wir Ihnen, sich **mindestens vier Monate vor Studienbeginn** zu bewerben, um ausreichend Zeit für die notwendigen Visa- und Reisevorbereitungen zu haben.
Bitte wenden Sie sich an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland, um sich nach den nächsten verfügbaren Terminen für die Visumsbeantragung zu erkundigen.
- Welche Sprachvoraussetzungen gelten für englischsprachige Studiengänge?
Bitte beachten Sie, dass für unsere englischsprachigen Studienprogramme **kein Nachweis über Deutschkenntnisse** erforderlich ist. Reichen Sie bei der Online-Bewerbung einen der folgenden Sprachtests ein:
- **Duolingo:** 95 Punkte
- **TOEFL:**
- 87 ibt (direkte Zulassung)
- 79–86 ibt (mit zusätzlicher Vereinbarung)
- **TOEIC:** 785 (Listening/Reading 785, Speaking 160, Writing 150)
- **IELTS (Academic):** Durchschnittlich 6.5 – beachten Sie bitte die Richtlinien des Sprachenzentrums, falls die Ergebnisse abweichen
- **Cambridge Prüfungen:**
- CAE (Note A, B oder C)
- CPE (Note A, B oder C)
- FCE (Note A, B oder C)
- **Pearson English Test Academic (PTE-A):** 59 Punkte
- Welche Sprachvoraussetzungen gelten für deutschsprachige Studiengänge?
Wenn Sie aus einem nicht deutschsprachigen Land kommen oder Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, reichen Sie bitte einen der folgenden Nachweise über Ihre Deutschkenntnisse bei der Online-Bewerbung ein:
- **DSH-Prüfung:** Stufe 2
- **TestDaF:** TDN 4 in allen Prüfungsteilen (eine 3 in einem Teil kann mit einer 5 in einem anderen ausgeglichen werden; insgesamt sind mindestens 20 Punkte erforderlich)
- **Goethe-Zertifikat:** C1 oder C2 (mindestens Note 2)
- **telc C1 oder C2:** Mindestens Note 2
- **telc C1 Hochschule**
- **Sprachdiplom (Stufe II)** der Kultusministerkonferenz (KMK), auch bekannt als DSD II
- **Feststellungsprüfung (Studienkolleg):** Prüfungsteil Deutsch
- Ich werde bald die Schule/den Bachelor-Abschluss abschließen, habe aber noch kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich auch ohne Ihr Abschlusszeugnis bewerben. Bitte laden Sie ein **Zwischenzeugnis** oder Ihren **aktuellen Notendurchschnitt** hoch. Wir können Ihnen einen **vorläufigen Zulassungsbescheid** ausstellen. Beachten Sie jedoch, dass wir Ihr **endgültiges Abschlusszeugnis** vor Studienbeginn benötigen, um Sie ordnungsgemäß in das Studienprogramm einzuschreiben.