Studiengebühren 5.500 € pro Semester
Anmeldegebühr 1.000 € einmalig

Die Anmeldegebühr ist nicht rückerstattbar.

Weitere Informationen

srh-hochschule-heidelberg.de/..euungsrecht 

Übersicht

Im Studiengang “Betreuungsrecht” erlernst du das notwendige Wissen, um später in einem der folgenden Berufe erfolgreich tätig zu sein:

- selbständige:r Betreuer:in
- Berufsbetreuer:in
- Mitarbeiter:in in der Betreuungsbehörde
- sonstige sozialrechtliche Einrichtungen

Das Masterstudium qualifiziert dich über das Zertifikat hinaus und macht dich zum Experten / zur Expertin im Betreuungsrecht, so dass du deine Eignung als potentielle Führungskraft ausbaust.

Programmstruktur

1. Semester
- Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
- Betreuungsführung
- Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Personensorge I
- Personensorge II
- Vermögenssorge I
- Vermögenssorge II
- Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrecht
- Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis
- Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer


2. Semester
- Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung
- Personal and Professional Skill Training (PaPST)
- Masterthesis und Begleitseminar

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Zulassung ohne Bewerbungsfristen – Bewerbungen werden das ganze Jahr über akzeptiert.
Studienbeginn
01.04.2025
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Zulassung ohne Bewerbungsfristen – Bewerbungen werden das ganze Jahr über akzeptiert.
Studienbeginn
01.10.2025
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Studienbeginn
01.04.2025
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Studienbeginn
01.10.2025
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